Geschichte der Juden in Bielefeld
vor der nationalsozialistischen Machtergreifung (1933)
Nachdem 1647 die Hohenzollern die Grafschaft Ravensberg in Besitz genommen hatten, begann sich eine kontinuierliche Entwicklung der jüdischen Gemeinde in Bielefeld abzuzeichnen. Judenvertreibungen scheinen seitdem nicht mehr vorgekommen zu sein. Der Große Kurfürst Friedrich Wilhelm gestattete 1648 den beiden in Bielefeld lebenden jüdischen Familien Marcus Spanier und Salomon Reinbach in dem ihnen erteilten Geleitbrief (Schutzbrief), für 15 Jahre in Bielefeld zu wohnen und "ihren Handel und Wandel, in Kauffen und Verkauffen, es sey in gantzen Stücken oder mit Ehlen" zu treiben. Die ravensbergische Regierung, der Magistrat und die Bürger der Stadt werden angehalten, die beiden Judenfamilien "geleidlich wohnen zu lassen" und unter Vermeidung von Strafe und Ungnade ihnen "ihre gebührliche justitium administrieren zu lassen". Im Mai 1663 erfolgte eine Verlängerung des Patents auf zehn, im Januar 1673 auf weitere sechs Jahre. In einem Reskript an den Drosten zu Sparrenberg vom 24. November 1670 wird den Juden der Handel mit Garn, Linnenwand, Seiden und Kramwaren verboten und ihnen befohlen, dass sie sich allein mit dem "also genannten Lümmert (vermutlich Lombard, also Geldhandel, d. V.) Handelt vergnügen lassen sollen". Gleichzeitig sollten in der Stadt "keine Juden mehr als Marcus Spanier, Salomon Reinbach und den dritten, so gebrannt Wasser praeparieret, geduldet werden". Am 28. Juni 1673 heißt es dann allerdings in einem Reskript, dass sich in Bielefeld weitere Juden "eingeschlichen" hätten. Die Beamten zum Sparrenberg erhielten den Befehl, "dahin zu sehen, dass kein Jude mehr alss die beyde, so von uns vergleitet, und dann der sogenannde Juden Doctor sich zu Bielefeldt aufhalten". Der im Reskript von 1673 erwähnte "Juden Doctor zu Bielefeldt" - wahrscheinlich identisch mit dem 1670 genannten sog. "Dritten, so gebrannt Wasser praeparieret" - hiess Seligman Moses Reinbach und war ein Neffe des Salomon Reinbach. Über seine medizinische Ausbildung und Tätigkeit in Bielefeld ließ sich bisher nichts feststellen. Es dürfte sich um keinen studierten Mediziner, sondern eher um einen Bader oder Heilpraktiker gehandelt haben.
Wie anderen Ortes versuchte der Rat der Stadt Bielefeld die Erteilung der Judengeleite in der Hand zu behalten, konnte sich aber gegenüber der zu immer mehr Macht anwachsenden brandenburgisch-preußischen Zentralgewalt nicht durchsetzen. In einem von Kurfürst Friedrich III. erteilten General-Privileg für die Juden der Grafschaft Ravensberg (insgesamt 27 Familien) vom 23. Juni 1691 werden fünf Bielefelder Familien aufgeführt: Wolff Joseph, Selichman Salomon Reinbach, Nathan Marcus Spanier, Zacharias Jorchs Wittibe, Hennicke und Sara Abrahams Wittibe. Trotz der z.T. neuen Namen waren es allesamt Mitglieder der ursprünglichen Bielefelder Familien. Unter dem 27. Juni 1685 erwähnt Alemann in den Kollektaneen (Bd. 2 1687) ausser den o.g. Juden noch als in Bielefeld ansässig einen Heideman Levi und einen Bendix Salomon, die aber anscheinend kein Privileg besaßen. Im nächsten von König Friedrich Wilhelm erlassenen General-Privileg für die ravensbergischen Juden vom 31. März 1714 erscheinen sechs Bielefelder Familien, und zwar: Wolff Joseph, Joseph Wolff, Seeligman Scholeman Reinbach, Natan Marcus Spanier, Sara Abraham Witwe und Seeligmann Abraham. Dieselben Familien nennt der Bürgermeister Burggraffe in einer Auflistung aus den Jahren 1718/20. Ferner werden darin auch die Anzahl der Kinder sowie der bei den vergleiteten Familien wohnenden unvergleiteten Verwandten und der jüdischen Knechte und Mägde angegeben. Danach ergab sich zu jener Zeit für die jüdische Gemeinde eine Gesamtzahl von 30 Personen.

