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vor der nationalsozialistischen Machtergreifung (1933)

 

Jüdische Kultusgemeinde Bielefeld
Körperschaft des öffentlichen Rechts

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Geschichte der Juden in Bielefeld
vor der nationalsozialistischen Machtergreifung (1933)


Möglicherweise ist die Geschichte der jüdischen Gemeinde in Bielefeld so alt wie die Geschichte der Stadt selbst (Stadtgründung 1214). Der früheste dokumentarische Nachweis über die Ansiedlung von Juden stammt allerdings erst aus der Mitte des 14. Jahrhunderts. In einer Urkunde vom 23. April 1345 wird erwähnt, dass der Graf von Ravensberg dem Bielefelder Kanonikus Gottfried de Blomenberge Besitzungen und Abgaben verpfändet hatte, darunter auch die jährlichen Abgaben der Juden in Bielefeld.

Während der Zeit des "Schwarzen Todes" (Pest) in den Jahren 1348-1350 kam es unter dem Vorwurf, die Juden hätten sich mit den Aussätzigen gegen die Christenheit verschworen und die Brunnen vergiftet, in ganz Deutschland zu grausamen antijüdischen Ausschreitungen. Wie in zahlreichen anderen Städten wurden die Juden aus Bielefeld vertrieben. In Lübbecke soll es 1350 zu blutigen antijüdischen Massakern gekommen sein. Aufgrund finanzieller Erwartungen nahmen die Städte die vertriebenen Juden schon wenige Jahre später wieder auf. Für Erfurt, Nürnberg, Ulm, Speyer, Worms und Trier sind bereits zwischen 1352 und 1355 wieder Judenansiedlungen nachweisbar. Der Graf von Ravensberg, Wilhelm von Jülich, gestattete den Juden am 12.2.1370 die Rückkehr in ihre Heimat. Die in Bielefeld lebenden Juden (Saulus Vinoes, Simon Jutta, Nennkun von Hamelen, Nennken un Rethberghe, Johanna von Hamme mit Familien) standen von nun an unter unmittelbarem Schutz des Landesherrn, der ihnen die Sicherheit des Aufenthalts bzw. (beim Verlassen der Stadt) des Geleits verbürgte.

Auch 1384, 1408 und 1430 erwähnen Urkunden Judenansiedlungen in Bielefeld. Seit Mitte des 16. Jahrhunderts dürften in Bielefeld keine jüdischen Einwohner mehr ansässig gewesen sein, da Herzog Wilhelm V. von Jülich im Jahre 1554 für das ganze Land ein Aufenthaltsverbot für Juden erließ (sog. "Jülicher Polizeiverordnung"). Ende des 16. Jahrhunderts setzte wieder eine langsame Zuwanderung ein. Der erste Nachweis für eine neuerliche Einwanderung von Juden in Bielefeld lässt sich den "Ratsverhandlungen der Stadt Bielefeld" vom 11. Juli 1586 entnehmen, wonach einer Familie Hertz gegen Zahlung von 20 Thalern für kurze Zeit der Aufenthalt in der Stadt erlaubt wurde. Gegen Entrichtung einer weiteren Gebühr durfte diese auch andere Juden aufnehmen.

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